21 August 2019

Das Bestellerpinzip beim Maklerauftrag und kein Ende

Um es kurz zu machen, wir finden es gut, dass derjenige, der eine Leistung bestellt, auch dafür bezahlt. 

Das ständige Gerangel und mediale Herumtreten auf einem ganzen Berufsstand hingegen finden wir nicht gut. Seit Juni 2015 wird der Mieter um die Maklerprovision ent-, der Vermieter um die Provision belastet. 

Klingt zunächst gut für den Mieter, ist es aber nicht. Seit Umsetzung dieses Mietrechts sind die Mieten weiterhin explosionsartig gestiegen. Der Makler, der um die rechtlichen Möglichkeiten einer Mietausschöpfung weiß und in der Vergangenheit häufig eingriff, um Wucher und die überbordenden Vorstellungen der Eigentümer zu verhindern, fällt als Regulans seitdem aus.

Die Eigentümer, die eine Provision bezahlen müssten, wenn sie den Makler zwischenschalten, nutzen die Internetportale seitdem nahezu durchweg lieber zur Eigenvermarktung und kassieren Mieten, für die man sie früher auf offener Straße gesteinigt hätte.

So zahlt am Ende der Mieter eine ungleich höhere Miete und über die Dauer eines Mietverhältnisses ein Vielfaches der gesparten Maklerprovision von zwei Monatsmieten.

Nun hat sich die Groko, von Jubelschreien aus den Reihen der Regenbogenpresse befeuert, darauf verständigt, künftig die Provision bei Verkäufen privat genutzter Immobilien aufzuteilen und für den Käufer um 50% zu halbieren. Bezahlen muss er die auch nur, wenn der Verkäufer seine bereits bezahlt hat.

Wir gratulieren an dieser Stelle zum großen Wurf!

Mal abgesehen davon, dass es kaum nachzuhalten sein wird, ob der Verkäufer seinen Anteil wirklich schon gezahlt hat, schlägt der naturgemäß zumindest diesen auf den Kaufpreis auf. Ergebnis, auch hier zahlt der Käufer am Ende mehr, denn die beurkundete Kaufpreissumme schlägt sich nicht nur in der Provision nieder, sondern auch in den Notargebühren, Eintragungskosten etc.

Bei all dem Hin und Her, dass zunehmend zu einer Verunsicherung auf allen Seiten führt, hätte eine schlichte Regelung, wer bestellt, der zahlt, vollkommen ausgereicht. Und wenn der Beruf des Immobilienmaklers den politisch Verantwortlichen nicht mehr in ihre regulatorischen Duktus aus DDR Zeiten passt, dann wären klare Worte vielleicht eher angebracht, als Schlechtreden in Bundestagsdebatten und pertubares Herumeiern.


Autor: GSI Grenzmeier + Schütte Immobilienconsulting

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Für Sie empfohlen

Als Deutscher eine Immobilie in der Schweiz erwerben?

Vorausgeschickt sei, dass nicht jeder Deutsche oder EU/EFTA Angehörige eine Immobilie in der Schweiz kaufen darf Bei Immobilien, die ausschl...