15 Mai 2020

Bundestag beschließt Teilung der Maklerkosten

Der Deutsche Bundestag hat mit Datum 14. Mai 2020 das "Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" beschlossen. 

Die Reform der Maklerprovision beim Immobilienkauf soll die Nebenkosten beim Kauf von Wohneigentum spürbar senken.


Nachdem im Jahr 2015 die Vermittlungsprovision für die Vermietung von Wohnraum vollständig auf den Vermieter einer Wohnung abgewälzt wurde, sank die Zahl der durch Immobilienmakler vermittelten Wohnungen in unserem Bereich um mehr als 90%. Wohnungen wurden seitdem mehrheitlich vom Eigentümer direkt in Immobilienportalen und Printmedien an den Markt gebracht.

Die Mieten steigen unaufhörlich

Es fehlte das Regulans des Maklers, der gemeinsam mit dem Vermieter einen fairen und marktkonformen Mietzins festsetzt. Mehrkosten, die der Mieter nicht einmalig, sondern im Laufe der Jahre ständig bezahlen muss.

Die nun neue Regelung, die Maklerprovision zwischen Verkäufer und Käufer zu teilen wird ähnliche Konsequenzen für den Markt bedeuten und mitnichten den Käufer wesentlich entlasten, denn die nun vom Auftraggeber zu entrichtende Provision rechnet der künftig auf die Kaufpreissumme auf, um nicht mehr belastet zu werden.

Teilung führt zu Mehrbelastung 

Die hälftige Einsparung der Maklerprovision wird über den höheren Kaufpreis und die damit verbundenen höheren Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Eintragungskosten, Notargebühren, Finanzierungskosten und letzten Endes auch die Maklerprovision) zu einer Mehrbelastung von Immobilienkäufern führen.

Eine Reform der Grunderwerbsteuer, die allein in Nordrhein-Westfalen 6,5% beträgt, hätte den Erwerber mehr entlastet!

Autor: GSI Grenzmeier + Schütte Immobilienconsulting

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