30 Oktober 2020

Die WEG Reform 2020 ist beschlossene Sache

Es ist geschaft. Der Weg war lang und steinig, drohte mehrmals am Widerstand verschiedener Verbände und Interessengruppen zu scheitern, aber nun ist es geschafft - das WEG Gesetz wurde reformiert. 

Das sogenannte "WEG 2020" hat den Bundestag, wie auch den Bundesrat passiert und gilt ab 1. Dezember 2020. Es bringt ein paar wesentliche Änderungen mit sich.

Sanierung und Modernisierung wird einfacher

Modernisierungen werden künftig einfacher. Vor allem bei energetischen oder altersgerechten Sanierungen. Mit Inkraftterten der Reform soll es dem Eigentümer möglich sein, bestimmte Baumaßnahmen auf eigene Faust zu veranlassen. Das heißt ohne Zustimmung der Miteigentümer, wenn der Eigentümer die Kosten der Maßnahme selbst trägt (§ 20 Abs. 2 WEG-neu).

Im anderen Fall wird durch die WEG Reform 2020 die Beschlussmehrheit herabgsetzt. Will man zum Beispiel eine moderne klimafreundliche Heizungsanlage einbauen, reicht schon die Zustimmung der Hälfte der Eigentümer, um den Beschluss umzusetzen (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 WEG-neu).

Zum Schutz vor finanzieller Überlastung Einzelner müssen sich aber künftig nur alle Mitglieder einer WEG an den Kosten beteiligen, wenn mindestens zwei Drittel zugestimmt haben und die Kosten nicht "unverhältnismäßig" sind. Ansonsten tragen die Eigentümer die Kosten, die dem Beschluss zugestimmt haben.


Anspruch auf zertifizierten Verwalter statt Sachkundenachweis für Gewerbeerlaubnis

Für Verwalter von Wohnungseigentumsanlagen ändert sich zukünftig, dass sie zwar weiterhin als Vertreter der Eigentümerschaft Verträge abschliessen können und nach außen die WEG vertreten, sie können aber nun ohne Angabe eines triftigen Grundes abberufen werden.

Darüber hinaus kann die Wohnungseigentümerschaft vom Verwalter verlangen, dass er sich von der für ihn zuständigen Industrie- und Handelskammer zertifizieren lässt.


Fazit:

In der Zukunft werden die Querelen der Wohnungseigentümer untereinander aus unserer Sicht sicher zunehmen, weil Alleingänge bald an der Tagesordung sein werden und taktisches Abstimmungsverhalten in Eigentümerversammlungen, um Kosten zu sparen und auf andere Eigentümer abzuwälzen, jede Abstimmung zur Schlammschlacht werden lassen.

Die Zertifizierung der Verwalter ist eine weitere kosten- und zeitintensive Hürde für viele Verwaltungen, die nach der Einführung der Gewerberelaubnis gem. § 34c GewO am 1. August 2018 nun noch mehr das Geschäft erschweren wird und kleine und neue Verwaltungen vom Markt drängt. Sicher gewollt und begrüßt von den großen überregionalen Gesellschaften, der immobilienfeindlichen Politik in Berlin und den findigen IHK's die damit wieder neue Pfründe aufgetan hat, die sie massgeblich mit auf den Weg brachten.


Autor: GSI Grenzmeier + Schütte Immobilienconsulting

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